Lärmverursachende Arbeiten an Samstagen (z.B. Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.) dürfen bis 14:00 Uhr ausgeführt werden.
Empfehlung zu Lärmverursachende Arbeiten
EMPFEHLUNG ZU LÄRMVERURSACHENDE ARBEITEN
Veröffentlicht am: 02.05.2024