Lärmverursachende Arbeiten an Samstagen (z.B. Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.) dürfen bis 14:00 Uhr ausgeführt werden.
Empfehlung zu Lärmverursachenden Arbeiten
EMPFEHLUNG ZU LÄRMVERURSACHENDEN ARBEITEN
Veröffentlicht am: 06.08.2024